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Nutzen Sie die neue Grenze zur Entgeltumwandlung schon aus?

Zum 01.01.2021 hat der Gesetzgeber den Steuerfreibetrag erneut auf jetzt 568 Euro angehoben,
wovon 284 Euro auch sozialversicherungsfrei sind.

Erhöhen Sie jetzt bestehende Verträge. Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber liegen klar auf der Hand:

  • Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitern
  • Imagegewinn für Ihre Einrichtung
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Eigene Bestimmung des Durchführungsweges

Sprechen Sie uns an. Unsere Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge beraten Sie gerne, welche
Möglichkeiten Sie haben.

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