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Vielleicht kennen Sie das alte Sprichwort „Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis“. Das hat sich in der jüngsten Zeit verändert, denn jetzt geht er zum Feiern aufs Dach! 

Partys über den Dächern der Stadt sind weltweit im Trend. Die sogenannten Rooftop Partys finden aber üblicherweise gut organisiert auf schicken Dachterrassen statt. 

Jetzt gibt es allerdings meist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine besorgniserregende Variante – illegale Feiern auf Dächern, beispielsweise auf den Flachdächern von Parkhäusern oder Supermärkten aber auch auf Schulgebäuden.

Vor kurzem bekamen wir eine Schadenmeldung. Ein Dach war beschädigt. Wie sich bei der Reparatur herausstellte, war dies aber kein Sturmschaden. Vielmehr stellte der Dachdecker fest, dass das Dach wohl von Jugendlichen mit sportlichem Ehrgeiz erklettert wurde, die dabei die Dachpfannen zertreten hatten.

Dafür sprachen auch die leeren Wodka-Flachen, die er dort oben fand!

Ob die Versicherung für den Schaden einsteht, ist Ermessenssache, auch wenn Sie den Baustein böswillige Beschädigung abgeschlossen haben. Es kommt darauf an, ob dem Verursacher Absicht oder Versehen unterstellt wird. Zudem gibt es bei dem Zusatz oftmals eine Selbstbeteiligung.

Aber es gibt noch eine weitaus größere Gefahr. Stellen Sie sich vor was passiert, wenn ein Jugendlicher aufgrund des Alkoholkonsums vom Dach fällt und Ihre Einrichtung steht plötzlich im Mittelpunkt der polizeilichen Ermittlungen. Auch wenn Sie nichts dafür können oder es vorher nicht mal wussten, können hier ein Imageschaden und hohe Kosten für Anwälte drohen.

Kontrollieren Sie deshalb in regelmäßigen Abständen das Dach Ihrer Einrichtung. Außerdem empfehlen wir Ihnen für diesen Fall die Erweiterung „böswillige Beschädigung“ bei Ihrer Gebäudeversicherung sowie eine erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung.

(Bildquelle: www.fotolia.de)

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