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Sachschäden sind, so hat es der Gesetzgeber geregelt,  in der Schule und im Kindergraten Sache der privaten Haftpflichtversicherung. 

Aber was passiert, wenn die Kinder über die Stränge schlagen und ein anderes wird schwer verletzt? Wer kommt für den Schaden bzw. das Schmerzensgeld, den Verdienstausfall und die sonstigen Geldforderungen auf?

In erster Linie greift hier die gesetzliche Unfallversicherung, deren Leistungen, wie wir alle wissen, leider sehr überschaubar sind.

Kurz und bündig:

Die Rentenhöhe der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist für 2017 leicht gestiegen. Die Rentenhöhe in den neuen Bundesländern liegt nach wie vor unter der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung der alten Bundesländer.

Die Versicherungsdichte der privaten Kinder-Unfallversicherung ist allerdings nach wie vor erschreckend gering, denn nur circa 31 Prozent aller Kinder bis 14 Jahren sind durch eine private Unfall­versicherung geschützt.

Erhöhung der Berechnungsbasis:

Die Berechnungsbasis für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung, die sogenannte Bezugsgröße, erhöht sich in 2017 in den alten Bundes­ländern von 34.860 EUR auf 35.700 EUR und in den neuen Bundes­ländern von 30.240 EUR auf 31.920 EUR.

Egal, ob im Westen oder im Osten Deutschlands, die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2017 nicht bedarfs­deckend. Der reale Kapitalbedarf, ja bereits der Mehraufwand der betroffenen Familie, wird im Ernstfall nicht gedeckt. So beträgt beispiels­weise die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2017 im Osten nur 443 EUR. Und denken Sie daran, diese Rente steigt nicht mit zunehmendem Alter.

Bei ca. 82 % aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbs­fähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Ein­schränkung gibt es keine Leistung.

Gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht bedarfsdeckend!

Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen. Die RatioProtect Unfallversicherung für Schüler & Kinder schützt nicht nur das Kind, sondern die ganze Familie vor finanziellen Folgen.

Eine Lösung ist eine private Unfallversicherung! Noch besser ist eine Gruppenunfallversicherung von RatioProtect!

Für nur 5 Euro monatlich pro Kind schützen Sie die Kinder und Familien Ihrer Einrichtung vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls – umfassend und kostengünstig durch den Gruppeneffekt.

Was haben Sie davon:

  • Sie bieten einen Mehrwert, der Sie deutlich von anderen Einrichtungen abhebt und Ihre eigene dadurch noch interessanter macht.
  • Sie übernehmen Verantwortung für Ihr wertvollstes Gut, die Kinder.
  • Auch wenn Sie die Gebühren um 5 Euro erhöhen, entlasten Sie durch den günstigen Gruppentarif das Budget der Eltern und helfen ihnen Geld zu sparen. Ein Vorteil, der sich bei den Eltern gut kommunizieren lässt.

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