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Wir kennen sie alle, die lästigen kleinen Blutsauger! Gerade jetzt sind die Schnaken wieder höchst aktiv und fallen aufgrund des feuchten Wetters der letzten Wochen gerne als ungebetene Gäste einer Gartenparty in Heerscharen über uns her. Die Folge sind gottseidank meist nur juckende Stiche. Allerdings können sich auch größere Infektionen oder gar eine Blutvergiftung aufgrund eines Mückenstiches bilden.

Die Gefahr, die von Zecken ausgeht, ist sogar um ein Vielfaches höher. Die Infektion der Bissstelle, Borreliose oder gar FSME können die Folge eines Zeckenbisses sein.

Normalerweise sollten Insektenstiche, ebenso wie Impfschäden, von Ihrer Unfallversicherung gedeckt sein. Wenn Ihnen aber aufgrund einer Bewusstseinsstörung ( z. B. schwarz vor Augen oder schwindlig) werden und es kommt zu einem Unfall, könnte das ein Problem sein, denn in manchen Versicherungsbedingungen sind Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie deshalb einen Blick in die Versicherungspolice Ihrer Unfallversicherung werfen. Falls Sie sich unsicher sind, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Buchen Sie doch einfach gleich hier einen Onlineberatungstermin.

Aber am besten bleiben Sie einfach gesund!

Unfallversicherung und Eigenbewegung: Nicht nur für Freizeitsportler wichtig

Immer mehr Personen entscheiden sich für einen aktiven Lifestyle und treiben Sport. Aber beim Sport, so gesund er auch ist, kann man sich verletzen und sich dauerhafte Schäden zuziehen. 

Gut wenn Sie jetzt eine Unfallversicherung haben, aber wie sieht es bei Ihrem Vertrag mit der Klausel Eigenbewegung aus?

Werfen wir zuerst einen Blick auf die Definition des Unfallbegriffs:

„Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig/unentrinnbar zu einer Gesundheitsschädigung führt.“

Diese Definition kann bei älteren Verträgen zum Problem werden. Ein Beispiel: Sie gehen joggen, knicken um und erleiden einen Bänderriss. Nachdem hier kein Ereignis von außen auf Ihren Körper einwirkt, wurde das früher von der Unfallversicherung ausgeschlossen. Stolpern Sie jedoch über einen Stein, tritt die Unfallversicherung ein.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Unfallversicherung schon lange haben, sollten Sie einen Blick auf das Bedingungswerk werfen. Auch hier helfen wir Ihnen selbstverständlich, wenn Sie unsicher sind.

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