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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neues aus Berlin und was wir Ihnen zuliefern können

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollten Anreize geschaffen werden, die Durchdringung in der betrieblichen Altersvorsorge speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen und Nachteile dieser Form der Altersvorsorge auszugleichen.
Der große Wurf ist das BRSG sicherlich nicht geworden. Viele Inhalte wirken nicht fertig gedacht
oder halbherzig. Dennoch schafft das Gesetz grundsätzlich, was es versucht: Es stärkt die betriebliche Altersvorsorge.

Was Sie wissen sollten
Sozialpartnermodell

 Die größte Neuerung des Gesetzes stellt das Sozialpartnermodell dar. Dieser „neue Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge“ kann künftig von den Tarifparteien vereinbart werden.

Er zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass keine Garantieleistungen mehr vereinbart werden können. Der Gedanke dahinter: Garantien kosten Geld und nehmen den Arbeitgeber für etwas in die Pflicht, das er selbst nicht beeinflussen kann.
In diesem Model haftet der Arbeitgeber nur noch für die Zahlung der Beiträge. Ohne Garantieleistung muss der Versicherer diese auch nicht mehr absichern und kann freier investieren. Unterm Strich kann mehr Geld angelegt werden, was am Ende auch zu höheren
Auszahlungen führen kann.
Ob Otto Normalverbrauchern Altersvorsorge ohne Garantie schmeckt, bleibt abzuwarten. Derzeit scheint der „sechsteDurchführungsweg“ generell nicht mit Vermittlerbeteiligung geplant zu sein. Konstrukte wie „das Rentenwerk“ sprechen bereits eine recht deutliche Sprache. Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass zum Start der „Nahles Rente“ausschließlich auf das Zusammenspiel zwischen Gewerkschaftenund Arbeitgebern gesetzt wird. Ob es am Schluss nicht doch Vermittlerzutun braucht, wird die Zeit zeigen.

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