Der Versicherungsmakler ist ein freier Unternehmer und unabhängig von den Versicherungsgesellschaften. Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlungsvertrag. Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften. Um für Sie die passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung. Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten erhält er eine Courtage von den Versicherungsunternehmen. Anders als alle anderen Vermittler steht der Makler auch rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten.
Versicherungsmakler – wir beraten Sie
Checkliste: Was gute Berater auszeichnet
Uns ist an einer dauerhaft erfolgreichen Zusammenarbeit gelegen und wir sind überzeugt, dass Kunde und Berater zusammenpassen müssen. Deshalb sollen Sie sich auch schon im Vorfeld ein klares Bild von unserer Arbeitsweise machen können. Wir reden Klartext und diese Checkliste soll Ihnen bei der Entscheidung für einen Versicherungsmakler helfen.
Die Basis unserer Kooperation
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten, sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und Erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.
Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz.
Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihr Mitwirken angewiesen.