Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von RatioProtect

Haben Sie Ihr persönliches Risiko schon kalkuliert?

Kleine Fehler in der Verwaltung können schnell große finanzielle Schäden verursachen. Zum Beispiel kann ein Förderantrag, der zu spät eingereicht wird oder unvollständig ist, zur Streichung von Geldern führen. Das wird bei den laufenden, hohen Kosten eines Wald- oder Naturkindergartens schnell zur finanziellen Katastrophe.

Unsere Lösung:

Sichern Sie sich ab! Unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Eigenschäden als Folge von Fehlern bei der Ausübung von satzungsgemäßer Tätigkeit. Egal ob es sich dabei um Fehler bei der Verwaltung von Miet- oder Arbeitsverträgen oder bei der Beantragung von Fördermitteln handelt.

Auf einen Blick:

  • Indirekter Rechtsschutz bei Vermögensschäden
  • Schlüsselschäden bis 25.000 €
  • Keine Beschränkung des Jahresumsatzes
  • Der Verursacher muss nicht angezeigt werden
  • Versicherungssumme 100.000 €

Prämien (netto) und Konditionen:

Bestehende EinrichtungNeugründung
4,45€ pro Kind jährlichentfällt
250,00€ Mindestbetrag250,00€ Mindestbetrag
250,00€ Selbstbeteiligung je Vermögensschaden250,00€ Selbstbeteiligung je Vermögensschaden
100.000€ Deckungssumme100.000€ Deckungssumme

Da die RatioProtect-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine D&O-Versicherung (erweitere Organhaftung mit Eigenschadendeckung), automatisch beinhaltet, werden alle Organe und Mitarbeiter Ihrer Einrichtung mit einer einheitliche Versicherungssumme bei derartigen Dienstpflichtverletzungen geschützt.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inkl. D&O-Versicherung schützt Ihren Verein, den Vorstand, das Präsidium, die Angestellten und die ehrenamtlichen Helfer vor Schadenersatzansprüchen.

Versichert ist dabei die gesamte satzungsgemäße Tätigkeit als Verein. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob berechtigte Ansprüche gegen den Verein bestehen. Wenn ja, werden diese im Rahmen der Versicherungssumme beglichen. Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt. Dabei wird unterschieden zwischen Drittschadendeckung, also Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen den Verein haben und Eigenschadendeckung. Damit ist ein Versicherungsschutz für Vereinsorganmitglieder gemeint, die vom eigenen Verein haftbar gemacht werden könnten.

Der große Vorteil unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inkl. D&O-Versicherung ist die erweiterte Eigenabdeckung. Das bedeutet, der Versicherungsschutz besteht bereits bei einfacher Fahrlässigkeit, obwohl für das Organ oder den Mitarbeiter ein Haftungsprivileg besteht. Das hält Ihnen den Rücken frei, damit Sie auch weiterhin beruhigt schlafen können.

Am besten Sie werfen gleich einen Blick in unseren Prospekt und machen sich selbst ein Bild welche Gefahren bei Ihrer Arbeit tagtäglich lauern.

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