Versichert ist dabei die gesamte satzungsgemäße Tätigkeit als Verein. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob berechtigte Ansprüche gegen den Verein bestehen. Wenn ja, werden diese im Rahmen der Versicherungssumme beglichen. Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt. Dabei wird unterschieden zwischen Drittschadendeckung, also Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen den Verein haben und Eigenschadendeckung. Damit ist ein Versicherungsschutz für Vereinsorganmitglieder gemeint, die vom eigenen Verein haftbar gemacht werden könnten.
Der große Vorteil unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die erweiterte Eigenabdeckung. Das bedeutet, der Versicherungsschutz besteht bereits bei einfacher Fahrlässigkeit, obwohl für das Organ oder den Mitarbeiter ein Haftungsprivileg besteht. Das hält Ihnen den Rücken frei, damit Sie auch weiterhin beruhigt schlafen können.
Am besten Sie werfen gleich einen Blick in unseren Prospekt und machen sich selbst ein Bild welche Gefahren bei Ihrer Arbeit tagtäglich lauern.