Innovative Benefits sind bei Lehrern und Lehrerinnen gefragt.
Zum Onlinemaganzin des VDP: http://privatschulen.de/images/e-paper/epaper-Freie_Bildung_Juni2017_2/#0
Neue Lehrkräfte finden, die eigenen Mitarbeiter binden und motivieren, das ist mittlerweile zu einer echten Herausforderung für alle Schulen geworden. Das Gehalt ist sicher einer der wesentlichen Faktoren, mit dem geeignetes pädagogisches Personal gewonnen werden kann. Aber leider sind die Lohn und Lohnnebenkosten einer der größten Kostenblöcke an deutschen Schulen. Ein Grund dafür ist, dass Deutschland weltweit zu den Ländern mit der höchsten Abgabenbelastung gehört. Zum Ausgleich hat der Staat in den letzten Jahren eine ganze Reihe an steuerfreien und pauschal besteuerten Begünstigungen in das Einkommenssteuer und Sozialversicherungsrecht aufgenommen.
Eine Möglichkeit ist die Netto-Entgelt-Optimierung. Dahinter verbergen sich intelligente Lohnbausteine, die keiner oder nur geringer Steuer und Sozialabgabenbelastung unterliegen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Vom Dienstrad über Erholungsbeihilfe, Essenschecks, Zuschüsse zum Festnetzanschluss und Mobiltelefon oder eine Internetpauschale. Ziel eines jeden Bausteines ist es, dass der Mitarbeiter am Monatsende mehr Nettoeinkommen erhält, ohne, dass sich die Lohn und Lohnnebenkosten maßgeblich erhöhen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter bittet um eine Gehaltserhöhung um monatlich
75, Euro netto. Für die Schule bedeutet das ungefähr 180, Euro Mehrkosten. Eine Karte, mit der der Mitarbeiter bei über 1.000 Akzeptanzpartern in Deutschland bezahlen kann, könnte hier Abhilfe schaffen. Die Kosten für die Schule sinken von 180, auf rund 90, Euro. Durch das freigewordene Budget kann der Mitarbeiter sogar noch einen zusätzlichen Benefit erhalten. Das ist innovative Mitarbeiterbindung!
Doch noch bleiben einige Fragen offen: Welche Möglichkeiten gibt es? Welches Konzept passt für meine Schule und Mitarbeiter? Wie steht es um die Rechtssicherheit? Wer organisiert den reibungslosen Ablauf? RatioProtect beantwortet diese Fragen. Wir erarbeitet passgenaue Konzepte. Im Anschluss werden die Mitarbeiter informiert und über ein Onlineportal kann der Mitarbeiter seine Wunschbausteine auswählen. Dadurch entsteht kaum Verwaltungsaufwand – lediglich 7 Minuten pro Mitarbeiter jährlich. Jedes Konzept wird vorab durch eine externe, spezialisierte Anwaltskanzlei geprüft. Erst wenn das zuständige Betriebsstättenfinanzamt die Genehmigung erteilt, wird es umgesetzt.