Gesetzliche Änderung Direktversicherung
Mitarbeitereintritt / Mitarbeiteraustritt
Checkliste für Arbeitgeber zum Vorgehen bei ausscheidenden Mitarbeitern zur wirksamen Begrenzung der Ansprüche auf Direktversicherungen, mit beitrags-orientierter Leistungszusage nach §2 Abs. 2 S. 2 BetrAVG nach BAG-Urteil.
Das Betriebsrentengesetz geht in§2 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich davon aus, dass sich die Höhe der Anwartschaft bei Ausscheiden in allen Durchführungswegen zeitratierlich bemisst (die sog. m-/n-tel-Quotierung). Durch eine Ausnahmeregelung für die beitragsorientierte Leistungszusage in
- 2 Abs. 2 S. 2 ff BetrAVG kann der bisherige Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen statt der Quotierung die Ansprüche des ausscheidenden Arbeitnehmers auf den Wert des Versicherungsvertrages begrenzen. Diese Anspruchsbegrenzung ist auch als versicherungsvertragliche Lösung oder versicherungsförmige Lösung bekannt. Die versicherungsvertragliche Lösung vermeidet Einstandspflichten des bisherigen Arbeitgebers, die sich ansonsten fast immer realisieren. Um diesen Vorteil zu nutzen, sind folgenden Voraussetzungen zu erfüllen.
- Checkliste alter Arbeitgeber
- Check zum Monatsersten:
- Scheidet ein Mitarbeiter aus?
- Ist ein Ausscheiden geplant
- Wenn ja:
- Sofort schriftliche Erklärung gegenüber dem ausscheidenden Arbeitnehmer abgeben, dass die versicherungsvertragliche Lösung zur Anwendung kommen soll.
- Eine Kopie des Versicherungsscheins (nicht das Original!) oder einen Nachtrag zum Versicherungsschein an den ausscheidenden Arbeitnehmer aushändigen.
- Beides quittieren lassen.
- Sofort Mitteilung an CuP mit Namen des Mitarbeiters und konkretes Datum des
- CuP auffordern, dass der Versicherer in diesem Fall die versicherungsvertragliche Lösung anwenden soll.
- Idealerweise zusätzlich die Nachweise (Quittungen) des Arbeitnehmers beim Versicherer mit einreichen.
- Die soziale Auflagen nach BetrAVG innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden erfüllen:
- Bezugsrecht muss unwiderruflich zu Gunsten des Arbeitnehmers sein.
- Beitragsrückstände müssen ausgeglichen sein.
- Wenn nein: Check auf die Wiedervorlage des nächsten Monats nehmen.
- Checkliste neuer Arbeitgeber
2.1 „Übernahme des bestehenden Versicherungsvertrages“
Vom künftigen Arbeitnehmer anfordern:
- Liste aller Vorarbeitgeber
- Quittung, dass die versicherungsvertragliche Lösung von allen vorigen Arbeitgebern im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden gegenüber dem Arbeitnehmer gefordert und die Auflagen nach § 2 Abs. 2 S. 2 erfüllt wurden.
- Quittung, dass das Ausscheiden des Arbeitnehmers und das Verlangen auf Anspruchsbegrenzung von allen vorigen Arbeitgebern jeweils rechtzeitig beim Versicherer angezeigt wurden.
- Quittung, dass in diesem Zusammenhang jeweils eine Kopie der Versicherungspolicen dem Arbeitnehmer ausgehändigt wurde.
- Bei alten Verträgen, die nach §40b EStG versteuert werden, sind zusätzlich besondere Regelungen der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) zu beachten.
- Eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers zur bisherigen Versteuerung nach § 40b EStG ist zum Lohnkonto zu nehmen.
2.2 Übertragung des Übertragungswertes:
In allen Fällen, in denen der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber nicht das lückenlose, wirksame Ausüben der versicherungsvertraglichen Lösung bei allen Vorarbeitgebern nachweisen kann, ist ein Übernehmen des Versicherungsvertrages bzw. der Altzusage für den neuen Arbeitgeber nicht ratsam. Hier sollte im Einvernehmen mit der Bestandsverwaltung des Versicherers eine Lösung gesucht werden.