Günstige Versicherungsprämien für Schule, Kindergraten und Kita von RatioProtect

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten der betrieblichen Altersorge, damit es Ihnen später gut geht.

Betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit für den Lebensabend gut vorzusorgen, auch als Natur- und WaldpädagogIn.

Aber es ist ein komplexes Thema, bei dem es gilt auf die Feinheiten zu achten. So sollten beispielsweise vor allem Transparenz und verbindliche Durchführungsregeln im Fokus stehen. Aber genau hier drückt der Schuh: Zum einen fehlen in den Einrichtungen manchmal das Fachwissen, das für eine konkrete Umsetzung notwendig ist, zum anderen regeln viele Tarifverträge und das Betriebsrentengesetz die groben Rahmenbedingungen.

Schnell werden so kleine Fehler zum großen Problem. Arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Risiken können durch das generelle Haftungsrisiko entstehen. Im schlimmsten Fall kann das zur wirtschaftlichen Schieflage führen und Arbeitsplätze gefährden.

Unseren Experten ist es wichtig, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Deshalb beraten wir Sie individuell, umfassend und persönlich. Als Resulat unserer Beratung erarbeiten wir für alle Beteiligten passgenaue Modelle, egal ob es dabei um Sie als Arbeitgeber geht oder Ihre Padagogen, leitenden Angestellten oder Geschäftsführer und Vorstandmitglieder geht.

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Lösungen von RatioProtect

Darauf müssen Sie achten:

Das muss klar definiert sein:

  • die Eingangsbestimmungen zum Regelungsgegenstand, zur Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung,
  • der Geltungsbereich mit dem Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt,
  • der Beginn der Versorgungszusage und
  • der Durchführungsweg bzw. die -wege.

Deutlich beschrieben sein müssen:

…die Einzelheiten, der von den Beschäftigten durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge, wie:

  1. wertgleiche Versorgungsanwartschaft,
  2. Zusageform,
  3. Entgeltumwandlungsvereinbarung,
  4. die Fälligkeit des umwandelbaren Entgelts,
  5. Status des Bruttoarbeitsentgelts.

Auf jeden Fall muss in der Versorgungsordnung geregelt werden:

  • Die Höhe der möglichen Entgeltumwandlung,
  • die Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs,
  • die Leistungsansprüche,
  • die Vorsorgeformen (Welche biometrischen Risiken werden abgesichert?), der Hinterbliebenenbegriff der betrieblichen Altersvorsorge, sowie die Vertragsbedingungen des Vorsorgeträgers,
  • der Beginn der Versorgungsleistungen,
  • die allgemeinen Bestimmungen und
  • die Laufzeit der Versorgungsordnung,
  • die Information der Betroffenen über die gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft und
  • der Umgang mit dem Altersvorsorgevertrag, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungsfalles endet.

Es muss sichergestellt sein, dass…

  • die Durchführung der Versorgungsordnung geregelt, die Vorsorgeträger bestimmt und der Informations- und Beratungsprozess für die Beschäftigten festgelegt ist,
  • Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die den Durchführungsweg oder die Durchführungswege beschreiben,
  • ein arbeitsrechtliches Protokoll über die Information und Beratung der Beschäftigten angelegt wird,
  • eine ausführliche „Information für Beschäftigte zur Entgeltumwandlung“ zur Verfügung gestellt wird.

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