Günstige Versicherungsprämien für Schule, Kindergraten und Kita von RatioProtect

Betriebliche Altersvorsorge für Kindergarten & Kita – damit es Ihren ErzieherInnen und MitarbeiterInnen später gut geht.

Um im Alter gut leben zu können, muss man rechtzeitig planen. Ein sinnvoller Baustein ist die betriebliche Altersvorsorge, auch als Erzieher oder Erzieherin.

Allerdings ist es wichtig, gerade bei einem solch komplexen Thema auf die Details zu achten. Deshalb sollten Sie Ihr Augenmerk unbedingt auf verbindliche Regeln zur Durchführung und vor allem Transparenz legen. Aber genau das, ist leider oft das Problem. Zum einen regeln viele Tarifverträge und das Betriebsrentengesetz die groben Rahmenbedingungen, zum anderen mangelt es in den Einrichtungen oft an Fachwissen, das für die sichere Umsetzung gebraucht wird.

Kleine Fehler können so schnell zu einem großen Problem werden, da durch das generelle Haftungsrisiko wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen entstehen können. Im schlimmsten Fall können Arbeitsplätze gefährdet werden.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, beraten Sie unsere Experten für betriebliche Altersvorsorge umfassend und individuell. Dadurch bieten wir Ihnen passgenaue Lösungen für alle Beteiligten, egal ob es dabei um Sie als Arbeitgeber geht oder Ihre Erzieher, leitenden Angestellten oder Geschäftsführer und Vorstandmitglieder geht.

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Lösungen von RatioProtect

Darauf müssen Sie achten:

Das muss klar definiert sein:

  • die Eingangsbestimmungen zum Regelungsgegenstand, zur Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung,
  • der Geltungsbereich mit dem Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt,
  • der Beginn der Versorgungszusage und
  • der Durchführungsweg bzw. die -wege.

Deutlich beschrieben sein müssen:

…die Einzelheiten, der von den Beschäftigten durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge, wie:

  1. wertgleiche Versorgungsanwartschaft,
  2. Zusageform,
  3. Entgeltumwandlungsvereinbarung,
  4. die Fälligkeit des umwandelbaren Entgelts,
  5. Status des Bruttoarbeitsentgelts.

Auf jeden Fall muss in der Versorgungsordnung geregelt werden:

  • Die Höhe der möglichen Entgeltumwandlung,
  • die Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs,
  • die Leistungsansprüche,
  • die Vorsorgeformen (Welche biometrischen Risiken werden abgesichert?), der Hinterbliebenenbegriff der betrieblichen Altersvorsorge, sowie die Vertragsbedingungen des Vorsorgeträgers,
  • der Beginn der Versorgungsleistungen,
  • die allgemeinen Bestimmungen und
  • die Laufzeit der Versorgungsordnung,
  • die Information der Betroffenen über die gesetzliche Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft und
  • der Umgang mit dem Altersvorsorgevertrag, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungsfalles endet.

Es muss sichergestellt sein, dass…

  • die Durchführung der Versorgungsordnung geregelt, die Vorsorgeträger bestimmt und der Informations- und Beratungsprozess für die Beschäftigten festgelegt ist,
  • Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die den Durchführungsweg oder die Durchführungswege beschreiben,
  • ein arbeitsrechtliches Protokoll über die Information und Beratung der Beschäftigten angelegt wird,
  • eine ausführliche „Information für Beschäftigte zur Entgeltumwandlung“ zur Verfügung gestellt wird.

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