Damit Sie als Bauherren Ihrer Schule nicht haften
Sie als Bauherr tragen die Verantwortung, wenn eine dritte Person zu Schaden kommt. Schnell können Sie auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden: Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall, haftet der Bauherr. Das gilt auch, wenn die Baustelle unbefugt betreten wird – beispielsweise durch Kinder – und diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen. Sind Sie sich dieser Verantwortung bewusst?