Nur Glück reicht manchmal nicht: Bauhelferversicherung für Schulen
Sie bauen Ihre Schule und Eltern und Freunde helfen fleißig mit. Aber was ist, wenn dann mal was passiert? Wenn einer der Helfer plötzlich vom Dach fällt oder sich beim Sägen von Brettern ins Bein schneidet?
Was kaum ein Bauherr weiß, Freunde und Bekannte sind nicht über die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert, sondern über die gesetzliche Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG). Dabei ist es unerheblich, ob die Bauhelfer bezahlt werden oder nicht.