Im Schulalltag kann es vorkommen, dass Lehrer oder auch Angestellte ihr privates Fahrzeug im Auftrag der Einrichtung für Dienstfahrten einsetzen. Kommt es bei einer solchen Fahrt zu einem Unfall, so muss der Arbeitgeber oder die Einrichtung – unabhängig von der Schuldfrage – die dabei entstanden Schäden ersetzen. Grundlage dafür ist der § 670 des BGB.
Schützen Sie Ihre Einrichtung vor unerwarteten Kosten bei Dienstfahrten
Unsere Lösung:
Wenn Sie sich gegen dieses Haftungsrisiko absichern und sich somit von eventuellen Ersatzansprüchen befreien möchten, sollten Sie über eine Dienstreise-Kaskoversicherung nachdenken.
Sie versichert Privatfahrzeuge von Lehrkräften und Angestellten bei Dienstfahrten und Fahrten zu schulischen Veranstaltungen.
Den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners übernimmt im Schadenfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Allerdings ist damit in der Regel eine Haftpflichtrückstufung verbunden, die den Geldbeutel oft schmerzt. Deshalb haben wir bei unserer Dienstreisekasko eine zeitlich begrenzte Haftpflichtrückstufung mitversichert.
Sicher unterwegs mit der Dienstreisekasko-Versicherung von RatioProtect.
Weitere Informationen zum Download finden Sie in unserem Flyer:
Dienstreisekasko Flyer
Prämien (brutto) und Konditionen:
Bestehende Einrichtung |
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ab 500,00€ jährlich |
500,00€ Mindestbetrag |
300,00€ Selbstbeteiligung bei Vollkasko |
150,00€ Selbstbeteiligung bei Teilkasko |