Betriebshaftpflichtversicherung für Wald- und Naturkindergärten
Wie schnell ist etwas passiert. Während des Spielens klettert ein Kind auf einen Baum und stürzt ab, eine vergessene, brennende Kerze verursacht einen Brand oder ein Pädagoge verletzt seine Aufsichtspflicht. Auch ein Lagerfeuer, von dem Funken auf andere Bäume überspringen kann einen großen Schaden verursachen.
Plötzlich entstehen so Schadensersatzansprüche gegen die Einrichtung, alle Mitarbeiter und Pädagogen, sowie gegen die Eltern und Erziehungsberechtigten.
Gerade durch die Verletzung der Aufsichtspflicht können Schäden entstehen, für welche die Einrichtung bzw. der Pädagoge verantwortlich gemacht werden. Unsere langjährige Schadenerfahrung zeigt, dass es immer wichtiger wird, einen Partner zu haben, der sich zunächst einmal mit den Ansprüchen Dritter auseinandersetzt. Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind. Anschließend werden diese entweder reguliert oder – falls unberechtigt – auch abgewehrt. Gerade die Funktion der Abwehr unberechtigter Ansprüche stellt einen wichtigen Versicherungsschutz dar. Der Versicherer übernimmt hier sowohl die Gerichts-, als auch die Anwaltskosten.